Die Gebühren von Rechtsanwälten werden in Deutschland durch den hierfür zuständigen Gesetzgeber seit mehr als 100 Jahren nur in großen zeitlichen Abständen angepasst. Vor der im Jahr 2013 erfolgten Gebührenerhöhung (Kostenmodernisierungsgesetz) war es letztmalig 2004 zu einer Anpassung gekommen. Die Erhöhungen liegen aufgrund der großen zeitlichen Abstände nominell zumeist zwischen 10 und 20%.
Anpassungen werden nach Aussagen des Soldan Instituts von den Bundesländern und der Versicherungswirtschaft traditionell heftig bekämpft, weil sie bei diesen stets zu einem sprunghaften Anstieg der Ausgaben für die staatliche Kostenhilfe bzw. für Versicherungsleistungen führen. „Viele ausländische Rechtsordnungen koppeln Vergütungstarife mittlerweile an Preis- oder Lohnkostenindizes. Eine hierdurch bewirkte jährliche moderate Anpassung der Gebühren entspricht nach unserer Befragung dem Wunsch einer großen Mehrheit in der deutschen Anwaltschaft“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. (kb)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können